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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden:

  Thema

Beschluß
(09.03.2000)

Ein Sportmediziner, der mehrere Olympiamannschaften betreut hatte, wurde in Sachsen zum „Facharzt für Sportmedizin“ ausgebildet. Als er seine Praxis nach Baden verlegte, wollte ihm die örtliche Ärztekammer und die örtliche Gerichte verbieten, den Titel „Facharzt für Sportmedizin“ zu führen. Der Facharzt mußte erst das Bundesverfassungsgericht anrufen, um seinen in jahrelanger Ausbildung erworbenen Facharzttitel führen zu können.

Beschluß
(30.04.2004)

Ein Münchner Arzt hatte damit geworben, Falten mit Botox zu behandeln. Das LG München I und das OLG München wollten ihm diese Werbung verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, daß er weiter damit werben darf, Falten mit Botox zu behandeln.