Auf welchem Gebiet arbeiten wir?

Erfolg für Berufsfreiheit im Bereich der Medizin:

Gericht und Datum
der Entscheidung
Thema

Bundesverwaltungsgericht
(05.04.2001)

Ein Braunschweiger Arzt wollte auf seinem Arztschild „Akupunktur“ schreiben. Die Ärztekammer wollte es ihm verbieten.

Bundesverwaltungsgericht
(04.05.2000)

Der Kläger – ein rheinischer Arzt – war der Meinung (die auch wir teilen), daß die Ärztekammern als staatliche Organe nicht geeignet sind, die Berufsfreiheit zu schützen, sondern nur Instrumente zur Knebelung der Ärzte sind. Er forderte daher die Ärztekammer Nordrhein auf, aus dem Bund der Freiberufler auszutreten. Die Ärztekammer weigerte sich, verlor aber in drei Instanzen.

Verwaltungsgericht München
(11.06.2002)

Ein Münchner Arzt ließ sich von der  Österreichischen Ärztekammer zum „Franz-Xaver-Mayer-Arzt“ ausbilden. Die Ärztekammer wollte ihm verbieten, diesen Titel in Bayern zu führen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf
(30.08.2000)

Ein Arzt hatte in Berlin den Titel „Facharzt für Immunologie“ erworben. Die Ärztekammer Nordrhein wollte ihm das Führen dieser Bezeichnung am Nordrhein verbieten. Schließlich mußte die Ärztekammer ihre Haltung aufgeben und die Kosten tragen.